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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für unsere Lieferungen und Leistungen |
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GELTUNGSBEREICH Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der W.E.Blaschitz Computer-Dispensing-System Drink Equipment Handelsgesellschaft m.b.H und deren Kunden. Diese AGB gelten auch für spätere Aufträge, auch wenn eine ausdrückliche Bezugnahme auf diese Bedingungen nicht mehr erfolgt. Geschäftsbedingungen, welcher Art auch immer, insbesondere Einkaufsbedingungen von Kunden, die zu unseren AGB imWiderspruch stehen, sind im vollen Umfang unwirksam, gleichgültig ob, wann und in welcher Form uns diese zur Kenntnis gebracht wurden. Abweichende Vereinbarungen zu einzelnen Punkten der vorliegenden Bedingungen sind nur für diese wirksam und bedürfen zu ihrer Gültigkeit unser vorangehenden, ausdrücklichen und schriftlichen Bestätigung. Stillschweigen gegenüber Geschäfts- oder Einkaufbedingungen des Kunden gilt keinesfalls als Zustimmung. WIDERSPRUCHSRECHT Alle an uns direkt oder über unsere Außendienstmitarbeiter erteilten Bestellungen haben, ungeachtet der etwaigen Annahme einer vorläufigen Zahlung, uns gegenüber erst dann Rechtswirksamkeit, wenn sie nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen seitens von unserer Gesellschaft abgelehnt werden. ANGEBOTSBEDINGUNGEN Sämtliche Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Die Preise gelten abWerk und sind veränderlich; sie verstehen sich exklusiveMehrwertsteuer. Die in Katalog, Prospekten, Abbildungen, Preislisten, Angeboten etc. enthaltenen Angaben über Maße, Gewicht, Leistung und dgl. sind nur maßgeblich, wenn in der Auftragsbestätigung ausdrücklich darauf Bezug genommen wird. Auskünfte und Informationen werden nach bestem Wissen gegeben, sind jedoch ebenfalls unverbindlich und unter Ausschluß jeglicher Haftung. AUFTRAGSBEDINGUNGEN Bei Annahme eines Auftrages setzten wir die Zahlungsfähigkeit des Kunden voraus. Sollten uns nach Vertragsabschluß Tatsachen bekannt werden, die geeignet sind, die Zahlungsfähigkeit des Kunden in Frage zu stellen oder seine Kreditwürdigkeit zu beeinträchtigen, behalten wir uns vor, vom Auftrag zurückzutreten. Beabsichtigt der Kunde die bei uns bestelltenWaren über eine Leasing-Gellschaft finanzieren zu lassen, so bleibt er an seine Bestellung uns gegenüber gebunden, auch wenn sein Antrag durch die Leasing-Gesellschaft abgelehnt wurde oder wird. Aufträge eines Kunden sind für diesen unwiderrufbar. Sollten wir ausdrücklich und schriftlich der Stornierung eines Auftrages zustimmen, so gilt eine Stornogebühr von 30% des Auftragswertes als vereinbart. MONTAGEVORBEREITUNGEN Mauerdurchbrüche, Wasserinstallationen, Elektroanschlüsse sowie Heisswassermagnetventile (z.B. für Tee) in Kaffeemaschinen müssen von ortsansässigen, konzessionierten Firmen durchgeführt werden. KOSTENVORANSCHLÄGE Kostenvoranschläge sind nicht bindend und verpflichten uns auch nicht zur Annahme des Auftrages betreffend die im Kostenvoranschlag verzeichneten Leistungen, zumal ein Vertrag nur auf Grund einer ausdrücklichen Vereinbarung oder aber dann zustande kommt, wenn ein Auftrag oder eine Bestellung nicht innerhalb von 4 Wochen von unserer Gesellschaft abgelehnt wird. ERFÜLLUNGSORT UND GEFAHRTRAGUNG Für Lieferung und Zahlung gilt als Erfüllungsort der Sitz unserer Firma in Graz als vereinbart, und zwar auch dann, wenn die Übergabe der Ware oder die Einbringung der Leistung an einem anderen Ort erfolgt. Werden die Waren an den Kunden an einen anderen Ort als den vereinbarten Erfüllungsort versendet, geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald wir die Ware der zur Versendung bestimmten Person oder Anstalt übergeben haben. LIEFERFRIST Die mit unseren Kunden vereinbarten und dokumentierten Lieferfristen und/oder Liefertermine werden nach Möglichkeit eingehalten, sind jedoch immer unverbindlich, soferne nicht gegenteiliges gesondert vereinbart wird. Soweit Lieferfristen bzw. -termine vereinbart sind, verlängern bzw. verschieben sich diese um alle Verzögerungen, die durch den Auftraggeber, andere am Leistungsort tätigen Gewerke, Lieferanten, behördliche Verfügungen und höhere Gewalt oder andere Umstände, die wir nicht zu vertreten haben, verursacht werden, um einen weiteren angemessenen Zeitraum, mindestens aber um vier Wochen. Bei Überschreiten der Lieferfrist muss uns der Kunde mittels eingeschriebenen Brief eine angemessene Nachfrist von min. vier Wochen einräumen. Verzögerungen in der Auslieferung berechtigen den Kunden nicht, vom Vertrag zurückzutreten und/oder Ersatz jeder Art für irgendwelche daraus entstandenen Schäden zu verlangen. Der Kunde trägt allfällige Liefer- oder Speditionsspesen, falls nichts abweichendes vereinbart wurde, wobei eine Transportversicherung für die Ware nur über ausdrücklichen schriftlichen Wunsch des Kunden abgeschlossen wird. PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN Unsere Preise gelten, wenn nicht anders vereinbart, ab Werk ohne Verpackung, ohne Versicherung, ohne Versandkosten und ohne Mehrwertsteuer. Die Preise beziehen sich auf den Zeitpunkt der Preisangabe und gelten bis zum bestätigten Liefertermin.Wenn nichts anderes schriftlich vereinbart wird, hat die Zahlung unserer ausgestellten Rechnungen spätestens 7 Tage ab Rechnungsdatum ohne Abzüge zu erfolgen. Wir sind in jedem Fall berechtigt, den Ersatz der auflaufenden Mahn- und Inkassospesen zu begehren. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Gewährleistungsansprüchen oder anderen Ansprüchen, welcher Art auch immer, zurückzubehalten oder mit Gegenforderungen aufzurechnen. EIGENTUMSVORBEHALT Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum. Im Falle, dass der Kunde die Ware vor vollständiger Bezahlung unserer Forderung weiterveräußert, hat dies unter Eigentumsvorbehalt zu erfolgen. Über unser Verlangen ist der Kunde verpflichtet, die ihm aus der Weiterveräußerung entstehende Forderung gegen seinen Abnehmer bis zur Höhe des noch aushaftenden Kaufpreises samt Mehrwertsteuer an uns abzutreten. Bei Barzahlung seines Abnehmers ist der Kunde verpflichtet, den Erlös sofort bis zur Höhe unserer Forderung an uns abzuliefern. Der Kunde hat die von uns gelieferten Gegenstände für die Dauer des Eigentumsvorhehaltes ausreichend gegen Feuer, Wasser, Bruch, Diebstahl und sonstige Schäden zu versichern. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN Wir leisten Gewähr dafür, dass die gelieferten Waren die ausdrücklich vereinbarten oder gewöhnlich vorausgesetzten Eigenschaften haben. Mängelrügen sind bei Unwirksamkeit unverzüglich, spätestens aber binnen 8 Tagen nach Erhalt derWare zu erheben. Für Lieferung und Zahlung gilt als Erfüllungsort der Sitz unserer Firma, sohin Graz, und zwar auch dann, wenn die Übergabe der Ware oder Erbringung der Leistung an einem anderen Ort erfolgt. Für mangelhafte Lieferungen oder Leistungen beschränkt sich unsere Gewährleistungspflicht nach unserer Wahl auf Verbesserung oder Ersatzlieferung. Jede Gewährleistungsverpflichtung erlischt, wenn ohne unsere Genehmigung an den gelieferten Waren Nachbesserungs- oder sonstige Arbeiten von Dritten ausgeführt werden. Liegt auf unserer Seite nur leichte Fahrlässigkeit vor, sind Schadenersatzansprüche des Kunden ausgeschlossen. GERICHTSSTAND Gerichtsstand für alle aus demVertragsverhältnis entstehenden Streitigkeiten ist das für Graz zuständige Gericht.Wir sind jedoch berechtigt, auch ein für den Kunden zuständiges Gericht anzurufen. Ausdrücklich vereinbart ist die österreichische Gerichtsbarkeit und die Anwendung des österreichischen materiellen Rechtes. |